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Die Beilegung des regionalen Konflikts in der Sahara könnte nur in einem politischen Rahmen auf ...

Das Engagement des Sicherheitsrates und der betroffenen Parteien zwecks der Erzielung einer Lösung erfolgt über die Aufhebung der Belagerung in den Lagern von Tindouf und über die Zulassung des Hochkommissariats für Flüchtlinge zur Zählung der Population

Mohamed AUJJAR, der permanente Vertreter Marokkos in Genf, bekräftigte, dass der regionale Konflikt in der marokkanischen Sahara ausschließlich in einem politischen Rahmen auf Verhandlungswege in Übereinstimmung mit den Resolutionen des internationalen Sicherheitsrates stattfinden könnte.

Der marokkanische Diplomat erklärte während der Untersuchung des 6. periodischen Berichts Marokkos seitens der Kommission für Menschenrechte der Vereinten Nationen in Genf, dass „der internationale Sicherheitsrat sich seit 2004 dazu verpflichtet hat, eine politische gegenseitig akzeptable Lösung für diesen Konflikt zu finden, als Alternative zum Scheitern der Umsetzung des Beilegungsplans des Jahrgangs 1991“, hinzufügend, dass der Sicherheitsrat damit beabsichtigte, den Konflikt in seinen regionalen Zusammenhang hineinzuversetzen, die Staaten der Region dazu auffordernd, zu diesem Zweck mit dem Generalsekretär und mit dessen Sondergesandten zu kooperieren“.

Andererseits bekräftigte Mohamed AUJJAR, dass der Autonomievorschlag der Population der Region ihre Stelle und ihre Rolle ohne Diskriminierung bzw. Exklusion in ihren Apparaten und Institutionen sicherstellt, hinzufügend, dass die Population der Sahara im Stande ist, ihre Angelegenheiten in demokratischer Weise via exklusive Behörden der Exekutive, der Legislative und der Justiz zu managen, was eine mittelmäßige Lösungsinitiative entsprechend der internationalen Legalität, der Charta der Vereinten Nationen, der Resolutionen der Generalversammlung und des Sicherheitsrates und des Rechts auf Selbstbestimmung darstellt, feststellend, dass diese Verpflichtung von den übrigen Parteien sicherlich verlangt, die der Population der Lager von Tindouf auferlegte Belagerung aufzuheben und das Hochkommissariat für Flüchtlinge dazu zu ermächtigen, auf eine Zählung zu verfahren, um ihre elementarsten humanitären Rechte gemäß der Genfer Konvention vom Jahr 1951 zu garantieren und sicherzustellen.

Er versicherte, dass die Hindernisse, die dem Wege stehen, dass die Population ihre sämtlichen Rechte und Freiheiten genießt, auch die Bewegungsfreiheit und die ihr auferlegte Belagerung seitens der bewaffneten Elemente der Front Polisario umfasst, die die Lager in Algerien unter Joch halten.

Im selben Zusammenhang erwähnte Aujjar, dass die Mission der Vereinten Nationen in der Sahara (MINURSO) dem Schutz des Friedens erster Generation dient, zu deren Prärogativen nicht die Kontrolle der Menschenrechte gehört, sodass sie sich damit begnügt, den Waffenstillstand einzuhalten, und der Explosion der Minen und des anderen Explosionsüberbleibsels des Krieges ein Ende zu bereiten. Darüber hinaus setzt sie sich dafür ein, die Vorkehrungen zur Vertrauensbildung mit Kollaboration des Hochkommissariats für Flüchtlinge zu unterstützen, im Besonderen was den Austausch der familiären Besuche anbelangt.

Er bestand darauf, dass „jegliche Überschreitung dieser Mission seitens Marokkos nicht zulässig ist, das sich noch zum Prozess der politischen Verhandlungen der Vereinten Nationen unter der Ägide des Generalsekretärs und des Sicherheitsrates verpflichtend bleibt“.

Er erwähnte andererseits, dass Marokko eine nationale Menschenrechtsinstitution entsprechend der Pariser Prinzipien gegründet hat, nämlich den nationalen Rat für Menschenrechte, dessen Rolle darin besteht, die Menschenrechte zu fördern, was in der Verfassung 2011 verankert ist, erläuternd, dass die Resolution 2285 des Sicherheitsrates vom 29. April 2016 Marokko lobpreist, infolge seiner Bemühungen zwecks der Förderung der Demokratie und der Menschenrechte, im Besonderen die Rolle der regionalen Kommissionen des nationalen Rates für Menschenrechte in Dakhla und Laâyoune begrüßend.

Davon ausgehend, fügt Aujjar hinzu, erkennt der Sicherheitsrat die Legitimität und die Rolle der nationalen Mechanismen in der Verteidigung der Menschenrechte im gesamten marokkanischen Staatsgebiet an.

Die marokkanische Delegation, die sich an der Untersuchung des 6. periodischen Berichts Marokkos beteiligt, unter der Leitung des ministeriellen Delegierten der Menschenrechte, Mahjoub EL HIBA, besteht vor allem aus Vertretern der Ministerien für Auswärtiges, für Inneres, der Justiz und Freiheiten und anderer betroffenen Verwaltungen.

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