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Marokkanische Sahara: Die Schweiz rückt „die seriösen und glaubwürdigen Bemühungen“ Marokkos ins rechte Licht

06.12.2021-Bern–Die Schweiz hat am Freitag ihre Unterstützung zu Gunsten „der seriösen und glaubwürdigen Bemühungen“ Marokkos aufs Neue beteuert, welche darauf abzielen, eine politische Lösung „auf Kompromisswege“ für die Frage der marokkanischen Sahara erzielen zu dürfen, gleichzeitig in diesem Sinne Kenntnis von der Autonomieinitiative nehmend, welche vom Königreich unterbreitet wurde.

„Die Schweiz unterstützt die Bemühungen der Vereinten Nationen und die Zentralrolle, welche sie im Prozess die Frage der Sahara betreffend einnehmen“, liest man in der gemeinsamen Erklärung, welche am Abschluss des Besuchs veröffentlicht wurde, welchen Bern der Minister für auswärtige Angelegenheiten, für afrikanische Zusammenarbeit und für die im Ausland ansässigen Marokkaner, Herr Nasser Bourita, abgestattet hat.

Die Schweiz, welche eine Lösung auf politischem Wege in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates anstrebt“, stellt die Behauptung auf, dass sie „felsenfest davon überzeugt bleibt, dass allein die Verhandlung imstande ist, eine politische gerechte dauerhafte und gegenseitig annehmbare Lösung herbeizuführen zu dürfen“.

In diesem Sinne „beteuert sie aufs Neue die Wichtigkeit der seriösen und glaubwürdigen Bemühungen Marokkos, welche darauf abzielen, eine politische Lösung auf Kompromisswege zu erzielen“ und „nimmt in diesem Kontext Kenntnis von der Autonomieinitiative, welche Marokko dem Generalsekretär der Vereinten Nationen am 11. April 2007 unterbreitet hatte“.

Entretiens maroco-suisses à Berne et signature de deux accords de coopération


Die Schweiz ermuntert alle Parteien überdies dazu, ihr Engagement in einem Kompromissgeist weiterhin fortführen zu sollen.

Die Erklärung hat darüber hinaus „an die Danksagungen des Königreichs Marokko für die von der Schweizerischen Eidgenossenschaft bereitgestellte Hilfe erinnert, zwecks dessen in ihrer Eigenschaft als Gastland die Abhaltung der Versammlungen zu bewerkstelligen, welche in Genf von den Vereinten Nationen im Rahmen des laufenden politischen Prozesses veranstaltet wurden, zwecks dessen eine politische gerechte dauerhafte und gegenseitig annehmbare Lösung erzielen zu dürfen“.

Auf Betreiben der marokkanischen Behörden hatte das Schweizerische eidgenössische Departement amtlicherseits in einer verbalen Note die Angabe davon aufgestellt, dass keine offizielle Vertretung der Front Polisario weder beim Büro der Vereinten Nationen in Genf noch beim Schweizerischen Bundesrat existierte.

Seinerseits hat das Schweizerische Bundesgericht das Rechtsmittel verworfen, welches von einem Abstämmigen aus den südlichen Provinzen des Königreichs eingereicht wurde, zwecks dessen den Entscheid der Schweizerischen Behörden anfechten zu dürfen, von nun an bei der Verlängerung seiner Flüchtlingsaufenthaltserlaubnis  „Westsahara“ in der Rubrik „Staatsbürgerschaft“ nicht mehr zutage bringen zu lassen.

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