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43. Tagung des HRC in Genf: die Vorrangstellung der Autonomieinitiative wird an die grosse (...)

28.02.2020-Genf-Die Vorrangstellung der marokkanischen Autonomieinitiative als Lösung auf realistischem Wege für die Frage der marokkanischen Sahara wurde am Donnerstag, den 27. Februar 2020 in Genf auf der 43. Tagung des Menschenrechtsrates grossgeschrieben.


Eine Gruppe von 26 Staaten, die der territorialen Integrität Marokkos Beistand leisten, hat in diesem Sinne die grundlegende Bedeutung dieser vom Königreich vorgeschlagenen und vom Sicherheitsrat als ernsthaft und glaubwürdig qualifizierten Initiative als Mittel zur nachhaltigen Beilegung dieses regionalen Konflikts in den Mittelpunkt gestellt.

"Die Beilegung dieses politischen Konflikts wird dazu den Beitrag leisten, die legitimen Bestrebungen sowohl der afrikanischen als auch der arabischen Völker in Fragen der Integration und der Entwicklung in Erfüllung zu bringen, ein Ziel, das Marokko weiterhin anstrebt und wofür es aufrichtige Anstrengungen leistet", so diese Staaten in einer in ihrem Namen aufgestellten Erklärung, welche vom ständigen Vertreter dem Botschafter Marokkos bei den Vereinten Nationen in Genf, Omar Zniber, vorgelesen wurde.

Die Sahara-Frage ist ein politischer Konflikt, der in New York bearbeitet wird, wo der Sicherheitsrat Bemühungen unternimmt, um eine gegenseitig annehmbare  politische Lösung auf Verhandlungswege zu erzielen, sagte die Gruppe in ihrer Erklärung unter dem 2. Punkt der Tagesordnung der 43. Tagung des HRC.

„Der Sicherheitsrat begrüßte die Initiativen Marokkos und bekundete keine Bedenken hinsichtlich der Menschenrechtssituation in der marokkanischen Sahara. Er wiederholte weiterhin seine Aufforderung dazu, eine Verzeichnung der  Bevölkerung in den Lagern Tinduf vorzunehmen“, sagten die Unterzeichner der Erklärung.

Diese Staaten begrüßten auch Marokkos konstruktive freiwillige und intensive Interaktion mit dem Menschenrechtssystem der Vereinten Nationen, insbesondere mit dem Büro des Hochkommissars für Menschenrechte (OHCHR) und mit den Sonderverfahren.

Sie verwiesen diesbezüglich darauf dass 12 Sonderverfahren Besuche in Marokko durchgeführt haben, insbesondere in den Städten der marokkanischen Sahara, im vorliegenden Fall in Laâyoune und in Dakhla, wo sie frezügigen und uneingeschränkten Zugang zu allen Akteuren erlangten, insbesondere zu Vertretern lokaler Gebietskörperschaften der Zivilgesellschaft.

"In dieser Hinsicht war Marokko auf Betreiben der Regierung des Königreichs Marokko Gastgeber einer technischen Mission des OHCHR, die darauf abzielte, die Handlungsfähigkeit internationaler Institutionen anzukurbeln", sagte die Gruppe.

Die Mitgliedstaaten der Gruppe, die der territorialen Integrität des Königreichs beispringen, wiesen überdies darauf hin, dass „die Interaktion der Mitgliedstaaten mit dem Rat und dem Hochkommissar ihren bilateralen Charakter aufrechterhaltet und vor jeglicher Instrumentalisierung unter Schutz gewahrt werden muss, da dies kontraproduktiv den politischen Debatten innerhalb des Menschenrechtsrates gegenüber sein könnte“.

Nebst dem Königreich Marokko wird die Erklärung von Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Katar, Bahrain, Kuwait, dem Sultanat Oman, Jordanien, der Union der Komoren, der Demokratischen Republik Kongo, Gabun, Burkina Faso, Burundi und Dschibuti, Senegal, der Zentralafrikanischen Republik, Côte D’Ivoire, Sao Tome und Principe, Paraguay, Guatemala, Sankt Lucia, El Salvador, Dominica, Gambia, Guinea, Sankt Kitts und Nevis unterstützt.

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