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Der Generalsekretär der Vereinten Nationen bekräftigt die Rolle Algeriens im regionalen (...)

31.08.2020-New York-In einem Bericht an die Generalversammlung der Vereinten Nationen für den Zeitraum 2011-2020 rückte der UNO-Generalsekretär Antonio Guterres die Prüfung der Frage der marokkanischen Sahara durch den Sicherheitsrat als regionalen Konflikt ins Rampenlicht, laut dem Kapitel VI der Charta der Vereinten Nationen im Hinblick auf die Schlichtung von Streitigkeiten auf friedlichem Wege.

"Während des Berichtszeitraums hat der Sicherheitsrat die Berichte des Generalsekretärs weiterhin geprüft und Resolutionen zur Lage in Bezug auf die Sahara verabschiedet", betonte  Guterres, nachschiebend, dass "die Gesandten und die Sondervertreter des Generalsekretärs die Parteien dazu angehalten haben, weiterhin auf Mitteln zwecks der Behebung der Situation zurückzugreifen“.

In diesem Kontext erinnerte Guterres an die Veranstaltung von zwei Rundtischen zwischen Marokko, Algerien, Mauretanien und der Front Polisario unter der Ägide des ehemaligen persönlichen Gesandten Herrn Horst Köhler am 5. und 6. Dezember 2018 sowie am 21. und 22. März 2019 in Genf, "die seit 2012 die ersten persönlichen Begegnungen im Rahmen des politischen Prozesses darstellten" und erneut Algeriens Rolle als Hauptpartei im vom Sicherheitsrat beschirmten regionalen Konflikt um die marokkanische Sahara zugaben, insbesondere in seinen Resolutionen 2440 (2018), 2468 (2019) und 2494 (2019).

In diesen drei Resolutionen forderte der Sicherheitsrat Algerien dazu auf, das es diesen  regionalen Konflikt aus geopolitischen Beweggründen, die dem Kalten Krieg entsprungen  sind, geschaffen und aufrechterhalten hat, während der gesamten Dauer des Kompromisses konstruktiv mit dem persönlichen Gesandten des Generalsekretärs zusammenzuarbeiten hat, damit der politische Prozess ins Gelingen kommt.

Darüber hinaus stellte der Generalsekretär der Vereinten Nationen in diesem Bericht die Verabschiedung der Resolution 2494 am 30. Oktober 2019 in den Vordergrund, womit der Sicherheitsrat beschlossen hat, das Mandat der MINURSO bis zum 31. Oktober 2020 zu verlängern, die neuen Impulse begrüßend, welche auf Grund der beiden Rundtische zustande gekommen sind. “Es sei darauf verwiesen, dass die Resolution 2494 die einzige ist, die im Bericht des Generalsekretärs aufgeführt wird, obwohl sie einen Zeitraum von 10 Jahren abdeckbar macht und sie somit als Referenz und Grundlage für den politischen Prozess eingesetzt wird, der unter der Schirmherrschaft des Generalsekretärs der Vereinten Nationen durchgeführt wird.

Es sei überdies daran zu erinnern, dass die Resolution 2494 die Vorrangstellung der Autonomieinitiative im Rahmen der Souveränität und der territorialen Integrität Marokkos bekundete und die Parameter zur Beilegung dieses regionalen Konflikts festlegte, der nur politisch, realistisch, pragmatisch und nachhaltig auf Kompromisswege sein dürfte. Der Prozess des Rundtisches  wurde auch unter voller Beteiligung Algeriens zustande gebracht, um den ausschließlich politischen Prozess der Vereinten Nationen zum Abschluss bringen zu dürfen.

Diese Resolution forderte ebenso wie die seit 2011 vorangegangenen Resolutionen die Verzeichnung der beschlagnahmten Bevölkerung in den Lagern Tinduf, die Algerien unter Verstoß gegen dessen internationalen Verpflichtungen ablehnt.

Das Nichtvorhandensein dieser Verzeichnung begünstigt insbesondere die Veruntreuung der humanitären Hilfe für die Lager Tinduf durch die Führer der Front Polisario und durch die örtlichen Beamten zu ihrer persönlichen Bereicherung, wie in den Inspektionsberichten des HCR, des WFP, des  Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) sowie des Europäischen Parlaments belegbar ist.

Das Nichtvorhandensein dieser Verzeichnung leistet auch dazu einen Beitrag, dass die Bevölkerung dieser Lager Opfer schwerwiegender und systematischer Verstöße gegen die Menschenrechte und gegen das humanitäre Völkerrecht ist, was direkt die Verantwortung des Gastlandes Algerien impliziert, wie kürzlich vom Menschenrechtsausschuss und der Arbeitsgruppe betraut mit willkürlicher Inhaftierung des Menschenrechtsrates bestätigt wurde.

Ebenso hob der Generalsekretär der Vereinten Nationen in diesem Bericht hervor, dass die  letztendliche Zielsetzung des vom Sicherheitsrat festgelegten politischen Prozesses darin liegt, eine politische Lösung für diesen regionalen Konflikt zu erzielen, und spezifiziert, dass dieser Prozess auf „den Bemühungen“ seit 2006 und den neusten Entwicklungen seitdem zu beruhen hat“ und damit auf der Autonomieinitiative, die die einzige Bemühung und die neuste Entwicklung nach 2006 ist und bleibt.

Via die ausschließliche Erwähnung der politischen Lösung, der Resolution 2494 und des Rundtisches hat der Generalsekretär der Vereinten Nationen, wie er es seit zwei Jahrzehnten getan hat, den Siedlungsplan und das Referendum völlig beiseitegeschoben und erneut den Gnadenstoß den verzweifelten und vergeblichen Anläufen Algeriens und seiner Marionette, der bewaffneten Separatistengruppe der Front Polisario, beigebracht, diese veralteten Pläne wiederbeleben zu dürfen, die der Sicherheitsrat seit 2001 endgültig begraben hat.

Der Sicherheitsrat und die internationale Gemeinschaft haben den Weg der internationalen Legalität ausgewählt, indem sie sich irreversibel zugunsten einer politischen, realistischen, pragmatischen, dauerhaften und kompromisslosen Lösung ausgesprochen haben, die von der Autonomieinitiative versinnbildet wird und deren Ernsthaftigkeit und Glaubwürdigkeit in den 16 vom Sicherheitsrat seit 2007 verabschiedeten Resolutionen zur Sprache gebracht werden.

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