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Guergarate: Marokko "hat beschlossen, gemäß seiner Zuständigkeitsbereiche zu handeln", (...)

13.11.2020-Rabat-Angesichts schwerwiegender und unannehmbarer Provokationen, denen sich die Milizen der Front Polisario in der Pufferzone Guergarate in der marokkanischen Sahara hingegeben haben, hat Marokko beschlossen, gemäß seiner Zuständigkeitsbereiche aufgrund seiner Pflichten und in vollumfänglicher  Einhaltung der internationalen Legalität zu handeln“, stellte das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, für Afrikanische Zusammenarbeit und für die im Ausland ansässigen Marokkaner am Freitag die Pressemitteilung auf.

Nachdem das Königreich Marokko angesichts der Provokationen der Milizen der Front Polisario die allgrößte Zurückhaltung aufgebracht hatte, blieb ihm nichts anderes übrig, als seine Verantwortung zu übernehmen, zwecks dessen der Blockierungssituation ein Ende zu bereiten und den freien Zivil-und-Handelsverkehr wiederherzustellen“, schob das Ministerium nach.

Die Front Polisario und ihre Milizen, die seit dem 21. Oktober 2020 in dieses  Gebiet hineindrangen, begingen dort Banditentum, standen dem Personen- und Güterverkehr im Wege und belästigten ständig die Militärbeobachter der MINURSO, unter Verweis darauf, dass diese dokumentierten Maßnahmen echte vorsätzliche Destabilisierungshandlungen darstellen, die den Status quo im  Gebiet verändern, gegen militärische Vereinbarungen verstoßen und eine echte Gefahr für die Nachhaltigkeit des Waffenstillstands darstellen.

Diese Handlungen unterminieren die Chancen einer Wiederbelebung des von der internationalen Gemeinschaft gewünschten politischen Prozesses, hämmerte das Ministerium ein, feststellend, dass die Front Polisario seit 2016 diese gefährlichen und nicht ausstehenden Handlungen in dieser Pufferzone unter Verstoß gegen militärische Vereinbarungen und gegen die Resolutionen des Sicherheitsrates, im Besonderen gegen die Resolutionen 2414 und 2440, sowie unter Verachtung der vom Generalsekretär der Vereinten Nationen eingeleiteten Aufrufe zur Ordnung vervielfachten, die die Front Polisario dazu aufforderten, diesen destabilisierenden Handlungen ein Ende zu bereiten.

Das Königreich Marokko warnte umgehend und informierte regelmäßig über diese äußerst ernsthaften Entwicklungen. Der UNO-Generalsekretär sowie  hochrangige UNO-Beamte, fuhr diese Quelle fort, betonten, dass Marokko auch die Mitglieder des Sicherheitsrates und die MINURSO sowie mehrere Nachbarn zu Zeugen dieser Vorfälle aufgerufen hatte.

Und um hinzuzufügen, dass das Königreich Marokko den guten Diensten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen und der MINURSO die notwendige Zeit gewährt hat, um die Front Polisario dazu zu veranlassen, ihre destabilisierenden Aktionen einzustellen und die Pufferzone Guergerate zu verlassen.

Die Berufungen der  MINURSO und des Generalsekretärs der Vereinten Nationen sowie die Interventionen mehrerer Mitglieder des Sicherheitsrates seien jedoch leider nicht mit Erfolg gekrönt ausgegangen, hob das Ministerium hervor.

"Marokko hat daher beschlossen, aufgrund seiner Pflichten und unter vollständiger Einhaltung der internationalen Legalität gemäß seiner Zuständigkeitsbereiche zu agieren."

Die Front Polisario verbüße allein die volle Verantwortung und die vollen sich daraus ergebenden Konsequenzen, stellte das Ministerium die Behauptung zum Schluss auf.

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