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Die Ankunft des Führers der Milizen der Front Polisario in Spanien, ein vorsätzlicher Akt (...)

10.05.2021-Rabat-Der Entscheid der spanischen Behörden, ihre marokkanischen Amtskollegen nicht über die Ankunft des Führers der Milizen der Front Polisario zu unterrichten, ist eine vorsätzliche Handlung, ein freiwilliger Entscheid und ein souveräner Entscheid Spaniens, deren Marokko voll und ganz bewusst ist, dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, für afrikanische Zusammenarbeit und für die im Ausland ansässigen Marokkaner zufolge.

In einer Pressemitteilung unterstrich das Ministerium, dass „der Entscheid der spanischen Behörden, ihre marokkanischen Amtskollegen nicht über die Ankunft des Führers der Milizen der Front Polisario zu unterrichten, keine einfache Unterlassung ist. Es geht um eine vorsätzliche Handlung, einen  freiwilligen Entscheid und um einen souveränen Entscheid Spaniens, deren Marokko voll und ganz bewusst ist. Es wird alle damit in Verbindung stehenden Konsequenzen ziehen“.

„Seit Spanien auf dessen Territorium den Anführer der Milizen der Front Polisario beherbergt hat, der wegen Kriegsverbrechen und schwerwiegender  Menschenrechtsverletzungen beschuldigt wird, haben spanische Beamte die Anzahl der Erklärungen erhöht, die versuchen, diese schwerwiegende und gegenteilige Handlung zu rechtfertigen, im Geiste der Partnerschaft und der guten Nachbarschaft“, erinnert das Ministerium daran.

Unter Verweis darauf, dass die Berufung auf humanitäre Überlegungen diese negative Haltung nicht rechtfertigen kann, schiebt das Ministerium, nach, dass "humanitäre Überlegungen die Manöver hinter dem Rücken eines Partners und eines Nachbarn nicht rechtfertigen".

Humanitäre Überlegungen, fügte das Ministerium hinzu, "können kein Allheilmittel sein, das dem Anführer der Milizen der Front Polisario selektiv verabreicht wird, zu einer Zeit, worin Tausende Menschen unter unwirtlichen  Bedingungen in den Lagern Tinduf ausharren".

Das Ministerium unterstrich, dass humanitäre Erwägungen überdies die Untätigkeit der spanischen Justiz nicht erklären könnten, während sie ordnungsgemäß mit dokumentierten Beschwerden befasst wird. "Strafverfolgung und die Bewahrung der Rechte der Opfer können nicht mit Doppelmoral durchgeführt werden und auch nicht unter Doppelmoral leiden", ließ es bemerken.

Humanitäre Überlegungen, fuhr es fort, "erklären im Übrigen nicht, dass man an Identitätsusurpation und Passverfälschung beteiligt wird, um das Gesetz freiwillig zu umgehen".

"Schließlich können humanitäre Erwägungen die legitimen Behauptungen der  Opfer von Vergewaltigung, Folter und massiven Menschenrechtsverletzungen, die vom Führer der Milizen der Front Polisario verübt wurden, nicht negieren", stellte das Ministerium fest.

Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, für afrikanische Zusammenarbeit und für die im Ausland ansässigen Marokkaner bekräftigte darüber hinaus, dass "die Haltung bestimmter Regierungsbeamter, die die marokkanische Reaktion vorwegnimmt und die Auswirkungen auf die Beziehung kleinredet, diese bedauerliche Situation nicht vernebeln kann".

Die Bewahrung der bilateralen Partnerschaft sei eine gemeinsame Verantwortung, welche von einer ständigen Verpflichtung zur Bewahrung des gegenseitigen Vertrauens, zur Aufrechterhaltung einer fruchtbaren Zusammenarbeit und zur Bewahrung der strategischen Interessen der beiden Staaten getragen wird.

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