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Algerien bekämpft die Lösung der Autonomie aus Angst, sie in seinem Hoheitsgebiet anwenden zu sollen

Algerien bekämpft die marokkanische Autonomieinitiative in den südlichen Provinzen, denn es befürchtet, sie in seinem Hoheitsgebiet anzuwenden, hat am Dienstag in Genf der Geschäftsträger Marokkos, Herr Hassan Boukili bekräftigt.

Die Autonomie wird seitens der algerischen Behörden bekämpft, nicht weil sie im Widerspruch mit dem Völkerrecht steht, wie sie vorgeben, sondern weil sie eine solche Perspektive für die Kabylen, Mzab und Chaouiya befürchten, hat der Diplomat in einer Debatte des Menschenrechtsrates bezüglich der Situationen erklärt, wofür er Interesse hegt.

Herr Boukili äußerte sich im Rahmen seines Antwortrechts infolge einer Intervention der algerischen Delegation, die die Situation der Menschenrechte in der marokkanischen Sahara in politisch-tendenziöser Weise behandelt hat.

Das Königreich, hat er daran erinnert, hat eine Autonomieinitiative für die Sahara unterbreitet, um definitiv und demokratisch mit diesem regionalen politischen Konflikt fertig zu werden, im Rahmen seiner Souveränität und im Respekt der lokalen Besonderheiten der Region.

Er hat in diesem Kontext die Aufmerksamkeit des Rates auf die besorgniserregende Situation der Menschenrechte in den Territorien der Kabylen, Mzab und in den Lagern von Tindouf gelenkt.

„Wie es in zahlreichen Berichten beschrieben wurde, inbegriffen durch die Presse und seitens der algerischen NGO’s, sind die Aktivisten der Bewegung der Selbstbestimmung der Kabylen systemaisch unterdrückt, behelligt, eingeschüchtert und zum Exil gezwungen“, hat der Geschäftsträger präzisiert.

Ein Kommuniqué der Koordination dieser verbannten Bewegung in Algerien zitierend, hat Herr Boukili erklärt, dass „die algerische Gendarmerie, die 128 Kabylen in den tragischen Ereignissen des schwarzen Frühlings ermordet hat, immer in Besatzungskraft agiert und weiterhin die kabylischen Bürger verschmäht".

In Ghardaya hat er festgestellt, haben zahlreiche algerische Verteidiger der Menschenrechte, davon Kamaleddine Fekhar, unabhängiger Journalist und die algerische Liga für die Verteidigung der Menschenrechte die Akten der Einschüchterung, der Behelligung und der Zielgerichtetheit der  Aktivisten dieser Glaubensrichtung beklagt.

Der Diplomat hat darüber hinaus daran erinnert, dass die Bewegung der Selbstbestimmung der Kabylen im vergangenen Juli die internationalen Instanzen dazu angehalten hat, die durch ihre Gleichgültigkeit glänzen, insbesondere die UNO, rasch zu intervenieren, um diesem Blutvergießen ein Ende zu bereiten.

Er hat auch das gemeinsame Kommuniqué vom 6. September evoziert, wie die Bewegung der Autonomie von Mzab und MAK dazu aufgefordert hat, „die Repression, die Entführung und die Unsicherheit in den Kabylen anzuzeigen".

Die 3. Situation der Verstöße gegen die Menschenrechte, die die internationale Gemeinschaft zu interpellieren hat, ist die Situation hinter verschlossenen Türen, die seit 40 Jahren in den Lagern von Tindouf fortgesetzt wird, hat Herr Boukili fortgesetzt.

„Algerien ist doppelt verantwortungsengagiert bezüglich dieser Verstöße sowohl kraft des Völkerrechts der Menschenrechte als auch kraft des Völkerrechts der Flüchtlinge“, hat er erläutert.

Jegliche UNO-Investigation dieser Verstöße, hat er gesagt, sollte zwangsweise mit dem algerischen Staat durchgeführt werden, in Berücksichtigung dessen sogenannten Statuts als „Gastland“ der Populationen und der Tatsache, dass diese Verbrechen unter seiner nationalen Juridiktion begangen werden".

In dieser Hinsicht hat der Geschäftsträger präzisiert, dass alle Parameter des Schutzes der Menschenrechte der Populationen der Lager von Tindouf missbraucht werden, insbesondere die Meinungs-Versammlungs-Vereinigungs- und Bewegungsfreiheit.

Er hat in diesem Kontext daran erinnert, dass die algerischen Behörden noch den multiplen Anfragen des Hochkommissariats für Flüchtlinge, des Generalsekretärs der UNO und des Sicherheitsrates keine Folge leisten, und dies was die Verzeichnung und die Zählung der Populationen der Camps anbetrifft, um ihren Schutz sicherzustellen und um der Hinterziehung der humanitären Hilfe im Wege zu stehen.

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