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Vor dem Hintergrund des Dossiers der Sahara entscheidet Marokko, sämtlichen Kontakt mit den ...

Marokko wird nicht annehmen, zwischen den differenten Diensten und den Institutionen der UE hin-und-hergeschoben zu werden und dies riskiert, das gegenseitige Vertrauen und die Dauerhaftigkeit der Partnerschaft zu kompromittieren

Die marokkanische Regierung hat die Entscheidung getroffen, sämtlichen Kontakt mit den europäischen Institutionen zu unterbrechen, ausgenommen die Austäusche betreffs des Rechtsmittels des Agrarabkommens, das zwischen dem Königreich Marokko und der Europäischen Union (EU) unterzeichnet ist.

Am Donnerstag in Rabat versammelt, hat der Regierungsrat vollkommen den Beschluss des Gerichts der Europäischen Union vom 10. Dezember 2015 zurückgewiesen, hat der Minister für Kommunikation und Sprecher der Regierung, Mustapha El Khalfi, in einem Pressepunkt am Ende der Ratsversammlung angegeben. Diese Position wurde vom Chef der Regierung dem Botschafter der EU in Rabat gemeldet.

„Die Regierung zeigt den höchstpolitischen Charakter dieser Entscheidung, ihre ungerechtfertigten Argumenten, ihre verzerrte Logik und ihre Schlussfolgerungen an, die im Widerspruch mit dem internationalen Völkerrecht und mit den Resolutionen des Sicherheitsrates der UNO stehen“, hat Herr El Khalfi bekräftigt.

Er hat mitteilen lassen, dass „Marokko nicht annehmen wird, als einen einfachen Gegenstand eines Gerichtsverfahrens behandelt zu werden, geschweige denn zischen den differenten Diensten und Institutionen der Europäischen Union (EU) hin-und-hergeschoben zu werden. Der Fortbestand einer solchen Haltung riskiert, nachhaltig das gegenseitige Vertrauen und die Dauerhaftigkeit der Partnerschaft zu kompromittieren“.

Der Minister fügt hinzu: „In Erwartung der Erläuterungen und der nötigen Versicherungen der europäischen Partei hat die Regierung beschlossen, sämtlichen Kontakt mit den europäischen Institutionen zu unterbrechen, ausgenommen die Austäusche bezüglich dieses Dossiers“.

Ein interministerielles Komitee, aus den Ministern für Auswärtiges und für Zusammenarbeit, für Inneres, für Landwirtschaft und für Seefischerei bestehend, wurde geschaffen, um nah die Entwicklung dieses Dossiers zu befolgen und gegebenfalls die adäquaten Maßnahmen vorzuschlagen, die es vonnöten ist, zu treffen, um die legitimen nationalen Interessen zu bewahren, hat Herr El Khalfi angegeben.

Es soll daran erinnert werden, dass der Gerichtshof der Europäischen Union (CVRIA) im vergangenen Dezember das Handelsabkommen bezüglich der Agrarprodukte, das 2012 zwischen Marokko und der Europäischen Union unterzeichnet wurde, rückgängig gemacht hat. Dem Beschluss des europäischen Gerichts zufolge „hat der Rat der Europäischen Union nicht verifiziert, ob die Bewirtschaftung der Naturressourcen der Sahara unter marokkanischer Kontrolle zugunsten oder nicht der Population dieses Territoriums erfolgte“.

Die Richter haben geschätzt, dass Brüssel die marokkanische Sahara vom Protokoll der Liberalisierung seiner Austäusche mit dem Königreich ausschließen sollte, argumentierend, dass das Los des Territoriums noch nicht von den Vereinten Nationen studiert wurde. Seither hat Marokko, wofür die marokkanische Sahara ein nationales Anliegen ist, nachdrücklich reagiert. Einer Pressemitteilung des Ministeriums für Auswärtiges vom 11. Dezember zufolge „bekundet das Königreich sein Erstaunen angesichts dieser Entscheidung betreffs eines Protokolls, das wie alle unterzeichneten bilateralen Abkommen, mit der internationalen Legalität konform ist“.

Die Pressemitteilung fährt fort: „Marokko fragt sich legitimerweise im Hinblick auf die Aufrechterhaltung des vertraglichen Bauwerks, denen es die beiden Parteien gelungen ist, lange Jahren hindurch im politischen, wirtschaftlichen, menschlichen und im sicherheitlichen Bereich aufzubauen“. Für Marokko „ist das Agrarabkommen mit der Europäischen Union wie alle anderen unterzeichneten bilateralen Abkommen konform mit der internationalen Legalität“.

Seinerseits versicherte das Ministerium für Landwirtschaft und für Seefischerei, dass der Beschluss des Gerichts der Europäischen Union betreffs des Agrarabkommens Marokko-EU eine „inkohärente“ Entscheidung ist, die nicht in Übereinstimmung mit dem Geist der historischen Partnerschaft zwischen den beiden Parteien steht. Die Chefin der europäischen Diplomatie, Federica Mogherini,  versicherte ihrerseits, dass die EU der Auffassung ist, dass die bilateralen Abkommen mit Marokko nicht in Frage gestellt sind.

Nach Wartewochen hat der Europäische Rat, der die Staatschefs und die Chefs der Regierung der Union und der Europäischen Kommission zusammenbringt, eine Berufung  gegen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs eingeleitet, das Agrarabkommen mit Marokko rückgängig machend. Das Rechtsmittel wurde am 19. Februar hinterlegt, mehreren europäischen Quellen zufolge.

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